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Avatar von Wagenrecht
  • Wagenrecht

mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2021

Re: Bankkaufmann?

Auch den angeblich fehlenden Bezug zur Realität behaupten Sie nur, wie stets, ohne Begründung.

Wir stellen also fest: Sie haben in der Vergangenheit immer wieder begründungslos behauptet, die Rechnungen seinen falsch. Und sind es offenbar nicht.

Nun behaupten Sie begründungslos, sie hätten keinen Bezug zur Realität.

Und generell kenne ich von Ihnen nur begründungslose Behauptungen, die sich bei Überprüfung als falsch erweisen. Ihnen fehlt einfach die Substanz.

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