Wagenrecht schrieb am 20.01.2022 10:39:
Auch den angeblich fehlenden Bezug zur Realität behaupten Sie nur, wie stets, ohne Begründung.
Wir stellen also fest: Sie haben in der Vergangenheit immer wieder begründungslos behauptet, die Rechnungen seinen falsch. Und sind es offenbar nicht.
Nun behaupten Sie begründungslos, sie hätten keinen Bezug zur Realität.
Und generell kenne ich von Ihnen nur begründungslose Behauptungen, die sich bei Überprüfung als falsch erweisen. Ihnen fehlt einfach die Substanz.
:-D jaja... ich fasse deinen Beitrag mal zusammen: BlaSchwätz aber ich habe heute keine Zeit zum Spielen... hast ja in einigen Punkten durchaus recht aber in vielen eben auch nicht. So ist es eben...