Ha ha. Netter Versuch. Das Verfassungsgericht hat folgendes festgestellt:
"Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist."
Quelle: https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964
Dann gehe ich jetzt davon aus, dass Sie das anerkennen und einer Reparationszahlung zustimmen. Oder akzeptieren sie die Rechtsprechung nur wenn sie zu ihrer Meinung passt?