wenigerquatschenmehrschieben schrieb am 07.02.2023 23:39:
Okay seit wann muss ein Staat ein fremdes Luftfahrzeug in seinem Luftraum hinnehmen? Egal was es ist. Und wo der herkommt, ist wohl nicht nur mutmaßlich China. Gabs ne Anfrage wegen Überflugerlaubnis? Na also.
Anfänge gab es mit dem Pariser Luftfahrtabkommen vom 13. Oktober 1919, ergänzt am 17. Mai 1933 Geändert 7. Dezember 1944 (Chicagoer Abkommen) ergänzt 4. April 1947.
Zivilisierte Staaten habe da Regelungen. Wie das mit Wetterballonen ist, musst du selbständig herausfinden. Überflugerlaubnis braucht ein ziviles Flugzeug nicht, das ist in den Abkommen geregelt. Staatliche Flieger voller Bonzen schon und Militär sowieso.
Du machst einen Flugplan, der wird angenommen und gut ist. Mit etwas nachdenken wird auch sofort klar, dass jeder Flug nach Mallorca sonst eine mehrwöchige Vorbereitung bräuchte.
Um auf dein Frage zu antworten: Kein Staat muss ein fremdes Luftfahrzeug in seinem Luftraum hinnehmen. Das hat dann aber auch Nachteile wie du aktuell bei einem Flug nach Tokio erleben kannst. Die Nord oder Südroute um Sibirien herum dauert nicht 12h, sondern 13h-14,5h.