Mal eine Frage zum Luftrecht: gibt es eine Verpflichtung das die Besatzungen von in Not befindliche Flugzeuge Selbstmord zu begehen haben wenn sie keine (rechtzeitige) Landeerlaubnis kriegen?
Ich war bis jetzt der Annahme das in einem Notfall jeder Staat verpflichtet ist jede mögliche (und ihm zumutbare) Hilfe zu leisten. Siehe auch die ganze Seenotrettungsdebatte im Mittelmeer.