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  • Dirk V

mehr als 1000 Beiträge seit 11.09.2005

Blödsinn!!!

Das die mutmaßlichen Drahtzieher nun vor ein ziviles Gericht gestellt
werden, war die erklärte Forderung von Menschenrechtsorganisationen.
Was den Autor des Artikels umtreibt, offenbart er mit seiner
blödsinnigen Überschrift und im Text selbst. Dort ergeht er sich dann
in absoluten Mutmaßungen und klassenkämpferisch angehauchten
Begrifflichkeiten:

"Dass die Angeklagten in US-Gewahrsam nachweislich brutalst
misshandelt und gefoltert wurden – Khalid Scheich Mohammed z.B.
hatten die Schergen von CIA und US-Militär 183 Mal dem berüchtigten
Waterboarding unterzogen –, vermag die Obama-Regierung nicht davon
abzuhalten, ihre Hinrichtung zu betreiben."

1. Es ist nicht die Obama-Regierung sondern die Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika.
2. Schergen der CIA ist eine dümmliche Formulierung.
3. Was verstehen Sie unter brutalsten Folterungen???? Geht`s noch?
Ich verstehe darunter z. B. das so genannte Pullover ausziehen. Dabei
wird Gefangenen auf Bauchhöhe die Haut eingeritzt und im Verlaufe des
Verhörs nach und nach in Kopfrichtung abgezogen.... Taliban-Methode
zu Zeiten des Afghanistan-Krieges mit russischer Beteiligung und
Folterpraxis unter Saddam im Irak. DAS verstehe ich unter  brutalst
misshandelt und gefoltert. Das so genannte Waterboarding ist in der
Tat mies, steht aber in keinster Weise in einem Verhältnis zu
wirklich brutalen Foltermethoden.
4. Die US-Regierung treibt überhaupt nicht voran. Die amerikanische
Justiz hat die Aufgabe und die Pflicht herauszufinden, ob die
Angeklagten schuldig sind oder nicht. Die den Angeklagten zur Last
gelegten Morde wurden gegen Amerikaner auf amerikanischem
Hoheitsgebiet begangen. Folgerichtig ist die amerikanische Justiz
zuständig, ob es dem Autor nun gefällt oder nicht. 

Der Autor sollte sich auf die wesentlichen Sachverhalte zum
bevorstehenden Prozess beschränken und nicht Stimmung machen. In den
USA kommen Personen vor Gericht, denen tausendfacher Mord zur Last
gelegt wird.
Das ist die Ausgangslage, sonst nichts.
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