Eine solche Regelung gibt es zum Beispiel bei der Parteienfinanzierung für die Parteien im Europaparlament. Europa-Parteien können von der EU-Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden, wenn sie Demokratie und Menschenrechte nicht achten. Die Mehrheit im EU-Parlament kann den Verstoß gegen EU-Grundsätze feststellen und den Ausschluss beschließen.
> http://www.swr.de/swraktuell/bw/karlsruhe/npd-urteil-wirft-frage-auf-wird-jetzt-die-parteienfinanzierung-gestrichen/-/id=1572/did=18851104/nid=1572/1gdv759/index.html