Prothoe schrieb am 16.02.24 00:39:
bekommen"
Die einzige, akzeptable Antwort eines Demokraten auf diese - eigentlich - unsägliche Äußerung muss lauten:"NIE WIEDER IST JETZT!!!!"
Jede Person, die j e m a l s Rechtswissenschaften in Deutschland (nicht auf Diplom oder die unsägliche sog. "einstufige Juristenausbildung" genossen hat ) studierte, kennt das sog. "Lüth-Urteil"des BVerfG aus dem Jahre 1958, also neun Jahre nach Konstituierung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, verkündet nach den Erfahrungen des sog. "Dritten Reichs" (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 1958, Az. 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 - Lüth.)- so auch Frau Faeser, nehme ich an. Auf S. 208 beschäftigt sich das Urteil nach der Zeit des Nationalsozialismus mit dem Umfang des Grundrechts der Meinungsfreiheit - Art. 5 GG - und hebt dessen Bedeutung als „Grundlage jeder Freiheit überhaupt“ explizit hervor. Zudem konstituiert es eine „objektive Wertordnung“ als konstitutiven Bestandteil der deutschen Verfassung.
Die in der Überschrift zitierte Äußerung könnte einer Dystopie z.B. "1984" oder "Brazil" entsprungen sein.
Du hast damit sehr Recht. Das sehe ich auch so. Allerdings muss man das Recht auch durchsetzen können. Und damit wird es schwieriger.