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  • pbah

182 Beiträge seit 19.01.2016

2 + 4 Vertrag verbietet eine Erhöhung des Personalbestands der Bundeswehr

Ich erinnere an den 2 + 4 Vertrag.

In Artikel 3 des Vertrages hat sich Deutschland bindend zu folgendem

Zitat Anfang:
"Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten Deutschland innerhalb von drei bis vier Jahren auf eine Personalstärke von 370 000 Mann (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren.

Im Rahmen dieser Gesamtobergrenze werden nicht mehr als 345 000 Mann den Land- und Luftstreitkräften angehören."
Zitat Ende:

verpflichtet.

In diesem Artikel 3 wird nicht zwischen Soldaten oder anderen Angehörigen der Bundeswehr unterschieden.

Anscheinend ist aber bisher die Höhe des angedachten Personalbestands der Bundeswehr noch nicht festgelegt bzw. öffentlich kommuniziert worden.

Der Personalbestand der Bundeswehr liegt zur Zeit bei etwa 260.000.

Eine Erhöhung des Personalbestandes der Bundeswehr auf zusätzlich ca. 110.000 Personen wäre daher vom 2 + 4 Vertrag abgedeckt.

Ob aber eine derartige Erhöhung des Personalbestands der Bundeswehr, den Kampfwert der Bundeswehr signifikant erhöht, darf zu Recht angezweifelt werden.

Ich denke das dies den Verantwortlichen in der Politik bewußt ist.

Es gibt daher nur zwei Möglichkeiten, welches die Politik veranlassen könnte dieses Thema zu besetzen.

1.
Im vollem Bewusstsein der Sinnlosigkeit einer Aufstockung der Bundeswehr, wird dieses Thema nur aus innenpolitischen Erwägungen; zum Stimmenfang populistisch ausgeschlachtet.

2.
Es wird bewußt darauf hingearbeitet, den Personalbestand der Bundeswehr massiv über die erlaubten Beschränkungen des 2 + 4 Vertrages, zu erweitern.

Ersteres wäre International harmlos, da der 2 + 4 Vertrag nicht verletzt würde.

Würde aber der zweite Punkt zutreffen, so wäre dies eine Verletzung des 2 + 4 Vertrages und
könnte dann durchaus, als aggressiver Akt, vielleicht sogar als Kriegserklärung, aufgefasst werden.

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