Die Wehrpflicht als extrem schwerer Grundrechtseingriff ist nur insofern verfassungsgemäß, wie sie notwendig für die Verteidigung Deutschlands ist.
Russland niederringen hat das BVerfG dagegen noch nie erwähnt...
Die Wehrpflicht als extrem schwerer Grundrechtseingriff ist nur insofern verfassungsgemäß, wie sie notwendig für die Verteidigung Deutschlands ist.
Russland niederringen hat das BVerfG dagegen noch nie erwähnt...