eingeschränkt richtig.
den Kriegsdienst durftest du nicht verweigern. nur die Teilnahme am selbigen an der Waffe.
das nannte sich dann nur Zivildienst.
diente dabei aber dem gleichen Zweck, der Kriegstüchtigkeit (was sogar offiziell so dargestellt wurde)!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.06.2024 17:36).