Dampflokomotive schrieb am 14.06.2024 09:27:
Vermutlich, aber genau das ist politisch nicht gewollt. Man möchte explizit eine Angriffsarmee aufbauen. Sonst wäre die Formulierung auch auf 'Verteidigungsfähigkeit' gelaufen und nicht auf 'Kriegsfähigkeit'.
Nun mag man das für Spitzfindigkeiten halten, aber das ist es nicht.Bitte zititieren Sie mich vollständig, vor allen, wenn die Antwort auf Ihre Frage dann in meinem Text schon drinnensteht.
Noch mehr offizielle Aussage als von den Minstern und Kanzler des Landes geht ja wohl nicht. Außer selbstredend alle Medien lügen und unser Verteidigungsminister hat niemals von "Kriegsfähigkeit" gesprochen.
Wenn es um die Verteidgungsfähigkeit des Landes geht, müsste man einen völlig anderen Weg einschlagen. Aber darum geht es offenkundig ja nicht. Man möchte mehr Wehrpflichtige haben. Man rechnet offenbar in Ukraine-Krieg-Kategorien mit Schützengräben, Minenfelder und MG-Nestern.
Es ging rein um deine Aussage zum Aufbau einer sog. Angriffsarmee. Denn diese Betitelung und Aussage widerspricht alleine schon Art. 87a GG.
Dampflokomotive schrieb am 14.06.2024 08:45:
Man möchte explizit eine Angriffsarmee aufbauen.