Ansicht umschalten
Avatar von GrenSo
  • GrenSo

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2015

deine Aussage stimmt leider nur zum Teil

Da hat wohl jemand eindeutig ignoriert, dass man damals nur auf freiwilliger Basis ins Ausland kam und nicht einfach mal so geschickt werden konnte. Von daher hat der Vorredner schon recht.
Und auch heutzutage ist es nicht einfach so möglich, einen Soldaten oder besser gesagt einen Rekruten zum Auslandseinsatz zu zwingen. Ohne jetzt auf rechtliche Vorschriften eingehen zu wollen, zitiere ich der Einfachheit halber direkt von der Seite der Bundeswehr:

Ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Monaten wird von den freiwillig Wehrdienstleistenden die Bereitschaft verlangt, auch an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen. Es sei denn, sie leisten ihren freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz.

Dieser ist anders organisiert. Interessierte verpflichten sich für zwölf Monate, von denen sie aber zunächst nur die ersten sieben Monate ableisten. Nach der Grund- und Spezialausbildung werden die jungen Frauen und Männer dann Reservisten. [..] An Auslandseinsätzen müssen sie nicht teilnehmen.

Quelle: https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/dienstgrade-laufbahnen-bundeswehr/freiwilliger-wehrdienst

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.06.2024 11:21).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten