nennen darf?!
Wo er doch selber zitiert
Und dazu schreibt das Gericht
Diese Aussagen hat die Antragstellerin mit Zitatstellen aus dem Buch Höckes und Presseberichterstattung belegt.
Damit hat die Antragstellerin in einem für den Prüfungsumfang im Eilverfahren und angesichts der Kürze der für die Entscheidung des Gerichts verbleibenden Zeit in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht, ...
Mit Intelligenz scheint ihr beide nicht geschlagen zu sei.
Was uns bei rechten Gesinnungstätern ja nicht wundert.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.02.2020 10:27).