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  • Olle Knolle

mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

Sie schreiben wieder einmal mehr Unsinn

Der Zahnarzt schuldet Ihnen im Regelfall eine Behandlung lege artis und nicht etwa einen Behandlungserfolg. Solange der Zahnarzt nicht einen Behandlungsfehler begangen hatte, wie beispielsweise den Bohrer unsachgemäß bedient zu haben, so dass dieser kausal hierdurch kaputt gegangen ist, ist dies schicksalhaft.

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