Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Da schützt nicht wirklich viel ...

... wenn die Masken falsch und am falschen Ort getragen werden. Genaugenommen sind alle Maßnahmen, die sich mit den Masken beschäftigen, gesundheitsgefährdend einzustufen.

1. Maskenpflicht an freier Luft im öffentlichen Raum
Vollkommener Unsinn. An freier Luft kann die Konzentration von Viren / Aerosolen nicht so weit zunehmen, dass eine Infektionsgefahr besteht, wenn normale Abstände eingehalten werden - normal im Sinne von "bevor es unangenehm nahe wird". Also etwa 1m Abstand. Selbst wenn die Distanz unterschritten wird, müsste man dem Gegenüber direkt ins Gesicht atmen um ein Infektionsrisiko zu ermöglichen. Und für eine "sichere" Infektion müsste man dann direkt auf Kussnähe herankommen - was man üblicherweise mit Fremden nicht so tut.

2. Maskenpflicht in geschlossenen Räumen mit ausreichender Belüftung
Vertretbar, so die Masken regelmäßig ausgetauscht werden, bevor sie durch die Ausatemluft durchfeuchtet werden. Dafür gibt es Herstellerangaben.
Also ich sag so: Verkaufsräume, Wartezimmer und Krankenhäuser, da meinetwegen weiterhin Maskenpflicht, aber that's it.

3. Maskenpflicht in geschlossenen Räumen ohne ausreichende Belüftung
Wieder völliger Unsinn: die Virenkonzentration in der Luft nimmt innerhalb kürzester Zeit so stark zu, dass die Masken weder einen Fremd- noch Eigenschutz gewährleisten.

4. Maskenpflicht in überfüllten geschlossenen Räumen.
Belüftung ist dann nur noch stellenweise möglich, es gilt Punkt 3. Man kann sie genausogut weglassen, die Masken.

5. Maskenpflicht im ÖPNV.
Unsinn bei Überfüllung, siehe 4. Sinnvoll, wenn höchstens 25% der Fahrgastkapazität transportiert werden und die Passagiere normalverteilt werden auf den Fahrgastraum. Und selbst dann muss die Belüftung sichergestellt werden.

6. Maskenpflicht an Schulen und KiTas
Gefährliche Misshandlung von Kindern. Gesunde Luft durch Stoßlüftung und reduzierte Klassenstärke (maximal 15 Schülerinnen und Schüler) realisieren.

7. Maskenpflicht an Kirchen / Gesangsverbot
Unsinn, kann man abschaffen. Das Abstandsgebot ist ausreichend. In Kirchen ist der Raum riesig, in dem sich die Luft verteilen kann - 60 Minuten Gottesdienst mit 25% der Kapazität an Gläubigen bei ausreichender Belüftung = kein Risiko.

8. usw

9. usf.

10. Und überhaupt: wann kommen endlich die Tests, die eine Corona-Infektion sicher von einer Influenza-Infektion unterscheiden können? Und kann der Test bitte wieder die Nase in Frieden lassen? Der Praktikant, der das Stäbchen mit Schmackes in die Nase rammt, wäre vor 200 Jahren noch als Folterer gut angestellt gewesen.

Am Ende des Tages braucht man die Maske nur in Ausnahmefällen - und dann weniger um sich vor Corona zu schützen, sondern eher generell vor Erkältungskrankheiten. Und das wiederum sollte individuelle Entscheidung sein, keine vom Staat aufgezwungene Maßnahme.

In dem Sinne, ich wasch mir mal die Hände.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten