kollemolle schrieb am 30.03.2021 12:09:
Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch mal auf Art.5, GG verweisen:.
Kannst du, macht dich aber zu Horst.
Hier gilt Art 2, Abs, 1, unter Berücksichtigung, das kein Kontrahierungszwang vorliegt.
Fazit: Du brauchst einen anderen Publisher.