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mehr als 1000 Beiträge seit 25.12.2019

Re: Privater Balkon und privates Wohnzimmer vs. Online Forum

Das-absolute-Ich schrieb am 30.03.2021 18:08:

jsjs schrieb am 30.03.2021 14:32:

Ich würde gerne von deinem Balkon herab eine Rede halten. Musst wegen GG Art5 ja zulassen.

Wenn es eine Meinung ist, die man haben kann, dass es bei den Coronamaßnahmen um das Verhindern oder Reduzieren einer tatsächlich bestehenden epidemischen Gefahr geht, dann ist es mindestens ebenso sehr eine - sogar belegbare! - Meinung, dass es sich bei den Coronamaßnahmen um eine ganz anders motivierte Aktion handelt, die durch eine durch Medien propagierte Fake-Pandemie inszeniert wird.

Meinungen darf jeder haben. Ob belegbar oder nicht. Sogar in der übelsten Diktatur hat jeder eine Meinung - auch wenn er sie nicht immer äußert.

Deine Meinung macht dir so schnell auch niemand streitig. Deine Argumente schon.
Du hast ja auch eine Meinung zum GG Art 5. Auch wenn die absurd ist.

Die Mods bezeichnen Meinungen und Argumentationen, die dem Narrativ des Regimes widersprechen, nur deshalb als Provokation oder als falsche Tatsachenbehauptung, um das Äußern regimekritischer Meinung sanktionieren zu dürfen. Das Verbieten einer Meinungsäußerung ist Zensur und damit eine Verletzung unserer Verfassung - auch dann, wenn die Regierenden genau diese Verletzung der Verfassung von den Mods verlangen.

Da fängt es schon mit den falschen Tatsachen Behauptungen. Heise TP hat - wie übrigens jedes Forum - Nutzungsbedingungen. Und wenn du gegen die verstößt, kann dein Betrag gelöscht werden, oder du kannst als Nutzer gesperrt werden.

Wenn du z.B. einem Kochforum über Katzen schreibst, werden die Beiträge gelöscht, sie sind OT.
GG Art 5 regelt das Verhältnis von Staat und Bürger. Nicht das Verhältnis von Bürgern untereinander. Dort gibt es z.B. für manche Bereiche den sog. Kontrahierungszwang. Ansonsten gilt die Vertragsfreiheit.

Der Querdenker sieht darin eine Verletzung seiner Grundrechte. Und blöckt, dass man nix schreiben darf was dem "Narrativ" des "Regimes" widerspricht.

Und nein, sobald ein "Wohnzimmer" oder ein "Balkon" durch seine Größe eine gesellschaftliche Relevanz bekommen hat (z.B. alle ALDI-Filialen sind in Privatbesietz, also "Wohnzimmer" des Inhabers), erlegt die Gesellschaft dem Inhaber des "Wohnzimmers" Regeln auf (zum Beispiel "Arbeitsrecht" und vieles mehr), die sie tatsächlich privaten Wohnzimmern nicht auferlegt. So darfst du etwa in deinem privaten Wohnzimmer jeden filmen, der dein Wohnzimmer betritt, der Inhaber des angeblich privaten Wohnzimmers "ALDI-Filiale" darf seine Angestellten aber nicht in deren Umkleideräumen filmen.

Was für ein Unsinn. Der Staat regelt auch die Nutzung des Balkons. Das hängt nicht an dessen gesellschaftlicher Relevanz, ob du auf dem grillen oder ob du nackt drauf liegen darfst.
Dass du in deinen Räumen filmen darfst, gilt so ohne weiteres auch nicht - aber das sind dann die Feinheiten der Persönlichkeitsrechte. Das hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.

Und es gibt ein Gesetz, das vorschreibt, dass der ALDI-Besitzer in seinem privaten Unternehmen überhaupt erst mal Umkleideräume für seine Angestellten einrichten muss. Obwohl jede ALDI-Filiale in Privatbesitz ist, also privates Wohnzimmer bzw. privater Balkon ist! Ein solches Gesetz, in deiner Wohnung Umkleideräume für fremde Menschen einzurichten, gibt es für dich nicht.

Was hat das mit dem GG Art 5 zu tun?

Und so gilt auch: Du darfst in deinem tatsächlich privaten Wohnzimmer jedem das Äußern dir unliebsamer Meinungen verbieten und ihn gegebenenfalls rauswerfen. Wenn du das Gleiche bei einer öffentlich zugänglichen Plattform für Meinungsäußerungen machst, die eine gewisse Größe und Reichweite und damit eine gewisse gesellschaftliche Relevanz erreicht hat, wie es bei den Heise Online-Foren zweifellos der Fall ist, ist der Hinweis auf Rechte, die für dein privates Wohnzimmer oder deinen privaten Balkon gelten, irrelevant.
So wie für ALDI-Filialen und alle anderen Arbeitgeber ganz andere Rechte und Pflichten gelten als für tatsächlich private Wohnzimmer und Balkone, gelten auch für die Meinungsfreiheit in Online-Foren andere Regeln als für die Meinungsfreiheit in privaten Wohnzimmern.

Dann bitte ich um die Nennung der entsprechenden Paragraphen.


Das Sperren regimekritischer Meinung und Argumentationen ist ohne jeden Zweifel Zensur und damit eine Verletzung unserer Verfassung, die sich die Mods in der aktuellen historischen Situation allerdings deshalb erlauben dürfen, weil genau dieser Verfassungsbruch von der aktuellen Regierung und der EU ausdrücklich gefordert wird.

Dadurch bleibt das Sanktionieren von Meinung aber natürlich noch immer eine Zensur und damit eine Verletzung der Verfassung und die Behauptung, das Äußern regimekritischer Meinung (nicht aber das Äußern der Regierungspropaganda) sei eine bewusste Provokation, bleibt eine böswillige und vorsätzliche Provokation der Mods in den Systemschutzstaffeln des Heise Verlags und eine Entehrung eines jeden Verlages.

Wenn du dir da so sicher bist, dann beauftrage doch einen Rechtsanwalt mit der Wahrung deiner Interessen.
Wer sich dauernd in seinen Rechten verletzt sieht, sollte auch den Rechtsweg beschreiten. Und nicht andere Forenteilnehmer mit seinem Gejammer belästigen.

Und jetzt zum ekelerregenden Teil:

Du wirst nichts Relevantes gegen das eben Geschrieben einwenden können.

habe ich gerade.

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