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  • Exoteriker

mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.2011

Du weisst falsch.

Nobody1 schrieb am 18. Mai 2012 14:12

> Soweit ich weiß gilt als Notwehr eine Verteidigung mit ANGEMESSENEN
> GEGENMITTELN. 

Weder in Deutschland noch dort drüben, sorry. 

In Deutschland gibt es viele Kriterien für Notwehr, aber
"Angemesssenheit" oder auch "Verhältnismäßigkeit" der Abwehrhandlung
gehören nicht dazu. "Erforderlichkeit", "Gebotenheit",
"gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff" dagegen schon.

In den USA wird dagegen ständig das Wort "reasonable" benutzt, aber
das liegt am verqueren Common-Law-System.

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