Nobody1 schrieb am 18. Mai 2012 14:12
> Soweit ich weiß gilt als Notwehr eine Verteidigung mit ANGEMESSENEN
> GEGENMITTELN. Schwachkopf Zimmerman spielte dirty Harald, ballerte
> auf einen unbewaffneten Teeny und scheißt sich jetzt das Höschen
> voll. Gibts da nicht auch ein Kopfgeld?
Zum einen funktionert Notwehr im amerikanischen Rechtssystem nicht
zwingend wie bei uns und zum anderen beinhaltet die Notwehr vor allem
die Abwehr einer unmittelbaren Gefahr mit physischer Gewalt. Ob die
Mittel angemessen waren oder nicht, ist zweitrangig und entscheidet
nur, ob es ein Notwehrexzess war oder nicht. Notwehr bleibt aber
beides.
> Soweit ich weiß gilt als Notwehr eine Verteidigung mit ANGEMESSENEN
> GEGENMITTELN. Schwachkopf Zimmerman spielte dirty Harald, ballerte
> auf einen unbewaffneten Teeny und scheißt sich jetzt das Höschen
> voll. Gibts da nicht auch ein Kopfgeld?
Zum einen funktionert Notwehr im amerikanischen Rechtssystem nicht
zwingend wie bei uns und zum anderen beinhaltet die Notwehr vor allem
die Abwehr einer unmittelbaren Gefahr mit physischer Gewalt. Ob die
Mittel angemessen waren oder nicht, ist zweitrangig und entscheidet
nur, ob es ein Notwehrexzess war oder nicht. Notwehr bleibt aber
beides.