Ansicht umschalten
Avatar von Nobody1
  • Nobody1

993 Beiträge seit 13.12.2009

erbärmlich

Soweit ich weiß gilt als Notwehr eine Verteidigung mit ANGEMESSENEN
GEGENMITTELN. Schwachkopf Zimmerman spielte dirty Harald, ballerte
auf einen unbewaffneten Teeny und scheißt sich jetzt das Höschen
voll. Gibts da nicht auch ein Kopfgeld?  

Bewerten
- +
Ansicht umschalten