Moklitz schrieb am 20.04.2023 18:01:
Cool, da sieht man mal ein schönes Arsenal der Meinungsfreiheit ausgebreitet:
Drohung mit dem Staatsanwalt,
Das ist keine Drohung, sondern eine Frage. Überleg dir doch einfach ein paar Argumente, warum die Antwort Nein ist.
Meinungsfreiheit bedeutet nicht, daß man jeden beliebigen Scheiß erzählen darf, die wird durch Gesetze beschränkt. Und die öffentliche Rechtfertigung des russischen Angriffskrieges fällt nun einmal nicht unter die Meinungsfreiheit, sondern ist strafbar. Stellt der Artikel eine öffentliche Rechtfertigung des russischen Angriffskrieges dar? Diese Frage wird man doch hoffentlich diskutieren dürfen, ohne daß dir eine Ader auf der Stirn platzt?
Verleumdung,
Nenne mal konkret die Stelle, andernfalls ist dein Vorwurf selbst Verleumdung.
Kontaktschuld-Vorwurf.
Wo?
Wer so argumentiert, demaskiert sich selbst, aber wo Argumente nicht weiterhelfen, bleibt wohl nichts anders übrig.
Meine Argumente helfen nicht weiter, weil du mit keiner Silbe darauf eingehst. Ist der russische Überfall zu rechtfertigen, indem man fälschlich behauptet, der Beitritt der Ukraine zur NATO stünde unmittelbar bevor und wäre eine derartige Bedrohung für Rußlands Sicherheit, daß der Angriffskrieg der Russen eine Verteidigung darstellt? Kann man die Russen besiegen oder nicht? Haben die Russen ein Recht auf ukrainischen "Raum"?