Moklitz schrieb am 21.04.2023 07:23:
In der Tat, man muss vorsichtig sein, denn die Zensur hat sich mit dem StGB bewaffnet. Da kann man dann nicht mehr darüber diskutieren, ob es sich bei dem Krieg in der Ukraine um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handele
Was gibt es da bitte zu diskutieren!?
oder ob man ihn z.B. mit dem Krieg der NATO gegen Serbien vergleichen könnte, während letzterer Krieg natürlich nach wie vor verteidigt werden darf.
Der NATO-Einsatz in Serbien hat wenige Wochen gedauert, die fast zehn Jahre dauernden Jugoslawienkriege beendet und weniger zivile Tote gefordert als ein einzelner russischer Luftangriff: der auf das Theater in Mariupol. Ob er völkerrechtswidrig war, ist bis heute umstritten, da ein UNO-Mandat einzig am Veto der Russen (von wem auch sonst) scheiterte.
Ich bin in der Tat weit davon entfernt, die Kriegsführung irgendeiner Seite zu rechtfertigen, aber
Genau.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.04.2023 08:50).