Ansicht umschalten
Avatar von Moklitz
  • Moklitz

mehr als 1000 Beiträge seit 08.11.2013

Re: Artikel ein Fall für den Staatsanwalt?

teutolith schrieb am 21.04.2023 08:48:

Moklitz schrieb am 21.04.2023 07:23:

In der Tat, man muss vorsichtig sein, denn die Zensur hat sich mit dem StGB bewaffnet. Da kann man dann nicht mehr darüber diskutieren, ob es sich bei dem Krieg in der Ukraine um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handele

Was gibt es da bitte zu diskutieren!?

Die Begründung für den völkerrechtswdrigen Krieg Russlands orientiert sich an dem Präzendezfall, den die NATO im völkerrechtswidrigen Serbienkrieg geschaffen hat und über den du fröhlich diskutierst, obwohl die Verteidigung von Angriffskriegen ja mit dem StGB bedroht ist. Da sieht man, wie so eine Gesetzgebung sich auswirkt, nämlich als Mittel, die freie Meinungsäußerung zu reglementieren und Leuten Munition zu geben, um andere anzuschwärzen. Denn selbstverständlich ist der Krieg gegen Serbien in seiner Bewertung umstritten, während Kriege anderer Nationen eben nicht einmal in ihrer juristischen Bewertung bzw. in ihrer Motivation diskutiert werden dürfen, das wäre dann nämlich eine Rechtfertigung.

oder ob man ihn z.B. mit dem Krieg der NATO gegen Serbien vergleichen könnte, während letzterer Krieg natürlich nach wie vor verteidigt werden darf.

Der NATO-Einsatz in Serbien hat wenige Wochen gedauert, die fast zehn Jahre dauernden Jugoslawienkriege beendet und weniger zivile Tote gefordert als ein einzelner russischer Luftangriff: der auf das Theater in Mariupol. Ob er völkerrechtswidrig war, ist bis heute umstritten, da ein UNO-Mandat einzig am Veto der Russen (von wem auch sonst) scheiterte.

Ich bin in der Tat weit davon entfernt, die Kriegsführung irgendeiner Seite zu rechtfertigen, aber

Genau.

Genau unter Berücksichtigung der genannten Heuchelei, siehe oben.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten