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  • Porcupine17

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2012

Steht im BGB nicht drin

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 227 Notwehr
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Notwehr ist erlaubt um einen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Was aber ein solcher "Angriff" ist wird nirgendwo im BGB definiert.

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