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  • Alex Riemenschneider

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

Re: Steht im BGB nicht drin -> klingt so ganz gut ...

Neutraler_Beobachter schrieb am 20.04.2023 11:03:

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Und ob "andere Abhilfe" möglich ist, beschließt ein der Regierung treues Gericht.

Und dafür solltest Du dankbar sein. Es sei denn Du möchtest unbedingt, dass Dir die Mehrheit der Deutschen ständig körperlichen Widerstand entgegenstellt.

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