teutolith schrieb am 20.04.2023 17:27:
“Mit dem Messer, das der Westen unter Führung der USA Russland seit über dreißig Jahren immer näher an die Kehle gesetzt hatte, war die politische Führung nach Darstellung Moskaus gezwungen, zu militärischen Mitteln zu greifen, um sich das Heft des Handelns nicht völlig aus der Hand nehmen zu lassen.
[i]”[Aus russischer Sicht kam etwas Weiteres hinzu. Wäre es zu einer erfolgreichen "Deokkupation" der beiden Donbas-Provinzen und ggf. auch der Krim gekommen, wäre ein entscheidendes Hindernis für die Aufnahme der Ukraine in die Nato entfallen. Bei den Erweiterungen der Nato gilt nämlich die ungeschriebene Regel, dass kein Staat beitreten kann, der ungelöste territoriale Konflikte mit einem Nachbarstaat hat. Diese Regel ergibt sich implizit aus Artikel 101 des Nordatlantikvertrags. Insofern unterscheidet sich der russische Völkerrechtsverstoß von den Verstößen der USA seit 1990. Ersterer ist defensiv, die Letzteren waren offensiv, um den Einfluss der – das muss ganz klar benannt werden – raumfremden USA in Eurasien auszuweiten. Die USA sind keine europäische Macht.”[/i]
Das soll die Argumentation sein? Staaten mit territorialen Konflikten können nicht in die NATO aufgenommen werden - einen Krieg auf ihrem Territorium anzufangen, hinderte die Ukraine deshalb daran, der NATO beizutreten, und demnach war das russische Vorgehen Selbstverteidigung? Ist der Autor noch zu retten? Ein völkermörderischer Angriffskrieg wird als Prävention eines kriegerischen Akts rechtfertigt, der darin besteht, daß sich das Opfer seine Bündnispartner selbst aussucht!? Nicht nur ist das vollkommen lächerlich, sondern auch durch und durch verlogen.
Russland ist nicht aus dem Grund in die Ukraine eingefallen, um damit deren Beitritt in die NATO zu verhindern, denn das hätte sich - wäre es Russland wie geplant gelungen die gesamte Ukraine einzunehmen - ohnehin erledigt gehabt.
Allerdings sind die Statuten der NATO recht dehnbar und wurden schon immer nach Belieben ausgelegt, so dass letztendlich immer die Abstimmungsergebnisse entscheidend sind.
Im Übrigen konnte ich 'Artikel 101' des Nordatlantikvertrags leider nicht finden.
Kann mir da bitte jemand weiter helfen?