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  • st.sch.

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2012

Der Autor begeht einen Lapsus in der Einschätzung

Einerseits hat sich die Nato entgegen der 1990 zunächst geäußerten, aber nie vertraglich geregelten Absichten in Richtung Osteuropa bis an die Grenzen der Russischen Föderation ausgebreitet. Dies wird von russischer Seite als Wortbruch und als Gefährdung ihrer Sicherheit empfunden.

Andererseits gilt auch das in der UN-Charta verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker. Einem Staat kann daher auf der Grundlage des geltenden Völkerrechts nicht vorgeschrieben werden, welchem Bündnis er beizutreten hat.

Niemand hat vor irgendeinem Staat vorzuschreiben das er nicht der Nato beitreten dürfe.
Die Forderung Russlands ist lediglich die Nato möge von ihrem Recht Gebrauch machen ihre Angelegenheiten si zu regeln wie sie es für richtig hält, also auch Anfragen um MItgliedschaft abzulehnen.

Es ist peinlich das der Autor diesen Unterschied nicht sieht.

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