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  • H1GHT

613 Beiträge seit 29.06.2011

Re: Frage zu unveröffentlichten Bildern

Wenn du die Person bewusst Fotographierst darf dieser dich zwingen
diese zu Löschen. Wie du schon geschrieben hast gilt dies nicht für
ein Panorama. Wenn er zugestimmt hat darf er dann nicht dich zwingen
zum löschen. Es sei denn es geht dann um einen persöhnlichen Schaden
des fotografierten.

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