LoboTommy schrieb am 23. Januar 2014 16:45
> Da hast du dir mit deinem Beispiel ein Eigentor geschossen:
> Das Führen von einhändig zu öffnenden Taschenmessern sowie
> von Messern mit einer Klingenlänge über 12cm ist in Deutschland
> verboten und wird, wenn von der Polizei erwischt, mit einer Geldbuße
> bestraft. Der Besitz ist wie gesagt erlaubt und daheim oder im Verein
> kannst du mit deinen großen oder einhändig zu öffnenden Messern
> rumspielen, aber öffentliches Führen ist verboten.
Das ist bekannt, aber inwiefern hier relevant? Ich rede von einem
normalen Schweizer Taschenmesser, weder Butterfly noch Springmesser
noch Säbel, Langspeer oder was Du Dir da sonst noch zusammen
phantasierst.
Aber wenn Dich der Gedanke an Messer zu sehr erregt, nehmen wir
einfach ein anderes Multifunktionswerkzeug: Wenn ich ein Leatherman
mit in das Kino nehme, ist es dann auch legitim anzunehmen, ich wolle
die Sitze abschrauben und stehlen? GG ist auch ein
Multifunktionswerkzeug, in diesem Fall mit der zusätzlichen Funktion
einer Sehhilfe. Und nur diese Funktion wurde benutzt. In den USA hat
die Industrie damals gegen VHS-Videorekorder geklagt, weil man damit
auch "Raubkopien" anfertigen könnte. Das ist aber abgeschmettert
werden worden, weil man die vielen legitimen Einsatzmöglichkeiten
nicht verbieten kann, weil jemand etwas Verbotenes tun KÖNNTE.
> Es war ja nicht der bloße Besitz, sondern die Tatsache, daß da eine
> Kamera mit Video-Aufnahmefunktion während des Films auf den
> Kinoschirm gerichtet war.
Aber der Platz einer Brille ist nun mal auf der Nase. Wenn er den
Film sehen will, und dafür hat er bezahlt, benötigt er die Brille.
Was er damit sonst noch tun könnte, ist völlig irrelevant, solange er
es nicht tut. Das ist im übrigen etwas anderes, als eine Kamera im
Kinosaal aufzubauen. Welches legitime Vorhaben könnte ich
realistischerweise damit verfolgen? Genau, keines.
Natürlich können Kinobesitzer den Besuch der Vorstellung mit GG
verbieten - dass müssen sie aber vor dem Kartenkauf klar machen. Erst
kassieren und dann die Sehhilfe wegnehmen läuft nicht.
Im übrigen wird sich das aber von alleine erledigen: Wearable Devices
kommen, in der einen oder anderen Form, als Brille, Uhr, Amulett oder
was weiß ich. Ich weiß nicht, wie alt Du bist, aber mich erinnert das
alles an die Einführung der Handys. Erst alle dagegen und heute?
Kinos werden früher oder später ihrem Publikum nachgeben.
> Da hast du dir mit deinem Beispiel ein Eigentor geschossen:
> Das Führen von einhändig zu öffnenden Taschenmessern sowie
> von Messern mit einer Klingenlänge über 12cm ist in Deutschland
> verboten und wird, wenn von der Polizei erwischt, mit einer Geldbuße
> bestraft. Der Besitz ist wie gesagt erlaubt und daheim oder im Verein
> kannst du mit deinen großen oder einhändig zu öffnenden Messern
> rumspielen, aber öffentliches Führen ist verboten.
Das ist bekannt, aber inwiefern hier relevant? Ich rede von einem
normalen Schweizer Taschenmesser, weder Butterfly noch Springmesser
noch Säbel, Langspeer oder was Du Dir da sonst noch zusammen
phantasierst.
Aber wenn Dich der Gedanke an Messer zu sehr erregt, nehmen wir
einfach ein anderes Multifunktionswerkzeug: Wenn ich ein Leatherman
mit in das Kino nehme, ist es dann auch legitim anzunehmen, ich wolle
die Sitze abschrauben und stehlen? GG ist auch ein
Multifunktionswerkzeug, in diesem Fall mit der zusätzlichen Funktion
einer Sehhilfe. Und nur diese Funktion wurde benutzt. In den USA hat
die Industrie damals gegen VHS-Videorekorder geklagt, weil man damit
auch "Raubkopien" anfertigen könnte. Das ist aber abgeschmettert
werden worden, weil man die vielen legitimen Einsatzmöglichkeiten
nicht verbieten kann, weil jemand etwas Verbotenes tun KÖNNTE.
> Es war ja nicht der bloße Besitz, sondern die Tatsache, daß da eine
> Kamera mit Video-Aufnahmefunktion während des Films auf den
> Kinoschirm gerichtet war.
Aber der Platz einer Brille ist nun mal auf der Nase. Wenn er den
Film sehen will, und dafür hat er bezahlt, benötigt er die Brille.
Was er damit sonst noch tun könnte, ist völlig irrelevant, solange er
es nicht tut. Das ist im übrigen etwas anderes, als eine Kamera im
Kinosaal aufzubauen. Welches legitime Vorhaben könnte ich
realistischerweise damit verfolgen? Genau, keines.
Natürlich können Kinobesitzer den Besuch der Vorstellung mit GG
verbieten - dass müssen sie aber vor dem Kartenkauf klar machen. Erst
kassieren und dann die Sehhilfe wegnehmen läuft nicht.
Im übrigen wird sich das aber von alleine erledigen: Wearable Devices
kommen, in der einen oder anderen Form, als Brille, Uhr, Amulett oder
was weiß ich. Ich weiß nicht, wie alt Du bist, aber mich erinnert das
alles an die Einführung der Handys. Erst alle dagegen und heute?
Kinos werden früher oder später ihrem Publikum nachgeben.