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  • LoboTommy

mehr als 1000 Beiträge seit 01.02.2012

Re: Sie haben ihm doch eine Karte verkauft - was soll´s also?

Karmakorma schrieb am 23. Januar 2014 20:06

> LoboTommy schrieb am 23. Januar 2014 16:45

> > Da hast du dir mit deinem Beispiel ein Eigentor geschossen:
> > Das Führen von einhändig zu öffnenden Taschenmessern sowie
> > von Messern mit einer Klingenlänge über 12cm ist in Deutschland
> > verboten und wird, wenn von der Polizei erwischt, mit einer Geldbuße
> > bestraft. Der Besitz ist wie gesagt erlaubt und daheim oder im Verein
> > kannst du mit deinen großen oder einhändig zu öffnenden Messern
> > rumspielen, aber öffentliches Führen ist verboten.

> Das ist bekannt, aber inwiefern hier relevant? Ich rede von einem
> normalen Schweizer Taschenmesser, weder Butterfly noch Springmesser
> noch Säbel, Langspeer oder was Du Dir da sonst noch zusammen
> phantasierst. 
Jetzt mal nur nicht nachträglich, künstlich und übertrieben das
Objekt ändern und dann als _meine_ Phantasie
histellen. Die von dir jetzt plötzlich anderen genannten Objekte
fallen in ganz andere Kategorien (Waffen). Das ursprünglich von dir
genannte Objekt waren Taschenmesser, und ich führte lediglich auf,
daß das ganz normale durchschnittliche einhändig zu öffnende
Taschenmesser (wie es in jedem Aldi immer wieder mal zu kaufen ist)
in Deutschland einem Führungsverbot unterliegt.

> GG ist auch ein
> Multifunktionswerkzeug, in diesem Fall mit der zusätzlichen Funktion
> einer Sehhilfe. 
Zunächst unterliegen auch Multifunktionswerkzeuge einem
Führungsverbot, sobald sich die Klinge einhändig öffnen lässt (was
bei vielen der Fall ist) oder die Klingenlänge 12cm überschreitet.
Die Sehhilfe interessiert keinen, dazu wäre eine Brille ausreichend
und üblich statt eines Geräts mit auf den Kinoschirm gerichteten
Kamera und Aufnahmefunktion.

> > Es war ja nicht der bloße Besitz, sondern die Tatsache, daß da eine
> > Kamera mit Video-Aufnahmefunktion während des Films auf den
> > Kinoschirm gerichtet war.

> Aber der Platz einer Brille ist nun mal auf der Nase. Wenn er den
> Film sehen will, und dafür hat er bezahlt, benötigt er die Brille
Dann soll er eine Brille anziehen und nicht ein Gerät mit auf den
Kinoschirm gerichteten Videokamera und Aufnahmefunktion. D'oh.

> Was er damit sonst noch tun könnte, ist völlig irrelevant, solange er
> es nicht tut.
Diese Art der Argumentation war schon vor Google Glass schlicht
falsch (wie das Beispiel der normalen Aldi-Taschenmesser zeigt). Im
übrigen besteht im Kino Hausrecht: der Betreiber darf auf den
Kinoschirm gerichtete Kameras verbieten.

> Das ist im übrigen etwas anderes, als eine Kamera im
> Kinosaal aufzubauen. Welches legitime Vorhaben könnte ich
> realistischerweise damit verfolgen? Genau, keines. 
Du scheinst immer noch nicht zu begreifen, daß die Möglichkeit, neben
der juristisch problematischen Funktion auch andere Tätigkeiten mit
einem Gerät auszuüben, total irrelevant ist: ab dem Moment, wo eine
im Einsatzszenario verbotene Funktion drin ist, ist es verboten.

Im Prinzip läuft es auf die einfache Frage hinaus: Wenn ein Gerät in
der Situation, in der es eingesetzt wird, verbotenen und erlaubte
Funktionen hat, ist dann 
a) der derartige Einsatz des Geräts verboten, weil es mindestens eine
verbotene Funktion
hat, und die
daneben bestehenden erlaubten Funktionen ändern daran nichts... oder 
b) der derartige Einsatz des Geräts erlaubt, weil es mindestens eine
erlaubte Funktion hat
(bzw meinetwegen sogar eine Mehrheit davon) und die daneben
bestehenden verbotenen Funktionen ändern daran nichts?

In allen mir bekannten Gesetzen und Regelwerken, wo sich so eine
Frage stellen kann, ist die Antwort klar a) und nicht wie in deinen
Träumen die b)

> Natürlich können Kinobesitzer den Besuch der Vorstellung mit GG
> verbieten - dass müssen sie aber vor dem Kartenkauf klar machen. Erst
> kassieren und dann die Sehhilfe wegnehmen läuft nicht. 
Wenn der GG-Kinogänger nicht die an der Wand hängenden Hausregeln
liest, dann ist er selbst schuld. Es ist nicht Aufgabe der
Kassiererin, ihm die vorzutragen.

> Im übrigen wird sich das aber von alleine erledigen: Wearable Devices
> kommen, in der einen oder anderen Form, als Brille, Uhr, Amulett oder
> was weiß ich. Ich weiß nicht, wie alt Du bist, aber mich erinnert das
> alles an die Einführung der Handys. Erst alle dagegen und heute?
> Kinos werden früher oder später ihrem Publikum nachgeben.
Bei Handys ist es aber immer noch genau so wie beim Google Glass:
Kannst ja mal versuchen, deine Handy-Kamera während des Films auf den
Kinoschirm auszurichten. Aber beschwer dich nachher nicht, wenn du
aus dem Saal geholt wirst.

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