Es kann in einem Rechtsstaat niemals verfassungskonform sein, nach Gutdünken xG-Regeln aufzustellen, wann und wo es der Politik passt. Wenn die Politik sagt: "Ungeimpfte ohne 3G-Nachweis nicht mehr in öffentliche Verkehrsmittel oder bei 2G gar nicht mehr ins Restaurant, weil statistisch von Ungeimpften eine höhere Gefahr ausgeht", dann kann ich doch als Unternehmer genau so gut pauschal sagen: "Ausländer ohne Vorlage des Vorstrafenregisters nich mehr in meinen Laden, da von Ausländern statistisch wesentlich höhere Kriminalitätsgefahr ausgeht."