Merimi Fön schrieb am 15.11.2021 18:11:
GordonHannes schrieb am 15.11.2021 16:16:
Nun Ethnie und Herkunft fallen allerdings unter das Diskriminierungsverbot - der Impfstatus tut das nicht.
Das Diskriminierungsverbot schliesst den gesundheitlichen Status nicht aus. Hast Du Dir schon mal überlegt, wieso es so viele Rollstuhlrampen gibt?
De Regeln werden ja nicht nach Gudünken aufgestellt sondern entsprechen dem mildesten Mittel nach Rat der Wissenschaft.
So haben es z.B. Versicherungen schon erfolgreich durchgesetzt, Prämien nach Sozialisation (aka. Herkunft) festlegen zu dürfen - wieso also sollte ein Gaststättenbesitzer das nicht dürfen?
Was nun eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften betrifft: Ja, es wäre z.B. sachlich begründbar, wieso man Geimpfte lieber nicht bewirten möchte (erhöhtes Risiko, Covid-19 zu verbreiten auf Grund im Durchschnitt sorgloserem Umgangs), jedoch gibt es umgekehrt keinen sachlichen Grund, wieso man Ungeimpfte lieber nicht bewirten möchte. Das Argument "um sie vor mir zu schützen" gilt in der Regel in der Diskriminierungsdiskussion nicht als zulässig. So kann z.B. eine Gaststätte mit eher rechtem Publikum nicht einem Schwarzen den Zutritt verwehren mit dem Argument, dass er sonst riskiert, vom eher rechten Publikum bedrängt zu werden - im Gegenteil kann dem eher rechten Publikum zugemutet werden, sich gesittet und gesetzeskonform zu benehmen.
Analog kann einem Ungeimpften nicht der Zutritt verwehrt werden mit dem Argument, dass das bereits eingelassene Publikum eine Gefahr für den Ungeimpften darstellt. Falls die Gefahr objektiv betrachtet gegeben ist, so kann dem Publikum zugemutet werden, diese Gefahr zu beseitigen.
Erst beschränkt man halt per 2G und schaut reicht das
Wofür soll das reichen? Um Menschen zu diskriminieren?
Impfstatus ist keine Diskriminierung, der ist keines der aufgezählten Kriterien.
Mittelbarer gesundheitlicher Status ist natürlich rechtlich zulässig, versuche mal als Blinder einen Führerschein zu machen xD da ist auch das UNMITTELBARE Kriterium Sehstest bestanden ja/nein - weshalb der Sehtest nicht bestanden wurde (=mittelbares Kriterium) ist egal.
Es ist lediglich eine Andersbehandlung auf Grundlage eines objektiven Kriteriums.
So wie wer eine Fahrerlaubnis hat kann am Steuer eines Autos am Strassenverkehr teilnehmen, wer erfolgreich Medizin studiert hat kann als Arzt praktizieren, wer es sich leisten kann kann an der teuren Veranstaltung xy teilnehmen, wer....
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.11.2021 10:14).