Ich habe die Frage schon mit einigen gesprochen, darunter auch welche, die mehr wissen sollten. Am besten sind dann natürlich solche Aussagen: Es gibt keine Pflicht und die kommt auch nicht. Falls doch, ist die verweigerte Spritze aber ein Mangel, den man ausgleichen muss. Und zwar, indem man sich spritzen lässt.
Ein hoch auf die Logik.