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  • Fahrradglocke

879 Beiträge seit 26.08.2015

Wohnungseinsparung ist kein Sozialtransfer.

Kindergeld ist nur eine Form des vorab ausgezahlten Gundfreibetrag.

Und zwar niedriger als das Existensminimum für ein Kind sich beläuft.

Bleibt der Grundsatz aus der solidarischen Krankenversicherung.

In einer solidarischen Sozialversicherung zahlt jeder nach seinem
Einkommen ( hier zählt nur brutto ) und bekommt nach seinen
Bedürfnissen. Egal ob freiwilliges Mitlglied hoher Beitrag und 4
Kinder oder Niedriglöhner kinderlos Single.

PS..

Als Mitglied zählt rechtlich nur der Beitragszahler, anspruchsmäßig
korrekt aus mehren Personen bestehend, Status mitversichert aber
nicht KK-Mitglied.

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