Bergfalke schrieb am 22.09.2021 08:49:
und freundlich-höflich fragen vor welcher Gefahr der KFZ-Führer dankenswerterweise warnt.
Dann rasten diese Typen doch komplett aus. Die meinen, mit ihrer Karre (speziell die deutschen "Premium"marken) auch die Vorfahrt mitgekauft zu haben.
Innerorts darf nämlich nur zur Gefahrenwarnung gehupt werden, NICHT zur Ankündigung eines Überholwunsches.....
Einfach dem KFZ-Lenker korrektes Verhalten nach der Strassenverkehrsordnung unterstellen!
Das Anhalten ist deshalb keine unvermeidbare Behinderung oder Provokation.
Das sehen die dann anders. Ich kenne das von den Critical Mass, solche Idioten werden dann erst beim Anblick einen Dienstausweises (es fahren einige Polizisten in zivil mit) wieder etwas ruhiger. Eine Begegnung endete dann sogar vor Gericht. Wurde sehr teuer für den Autofahrer...