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  • Großer Grüner Arkelanfall

796 Beiträge seit 29.06.2021

Re: Export Verbot von Pestiziden

Bis ein Stoff hier verboten wird muss die Schädlichkeit sehr klar bewiesen sein. Siehe Glyphosat.
Wenn dann ein Stoff wegen erwiesener Schädlichkeit hier verboten wurde, ist es sehr scheinheilig den Export weiter zu erlauben und zuzulassen, dass anderswo die Menschen geschädigt werden.

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