Zur Vermarktung als konventionelles Gemüse hat der Biobauer keinen Kontrakt, er kann es nicht verkaufen.
Zudem stehen in vielen Kontrakten noch andere Spritzmittel, die natürlich nicht eingesetzt wurden.
Dann steht die Zertifizierung auf dem Spiel, weil bio und konventionell räumlich getrennt gelagert werden müssen. Eine Umdeklarierung ist so nicht möglich.