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  • redewing

929 Beiträge seit 21.04.2006

Re: Dann haben wir aber kein Bürgergeld

firedancer schrieb am 8. Mai 2012 15:05

> Sondern nur eine Alternative zu Harz IV. Und ein nicht unerheblicher
> Wasserkopf bleibt.

Nein, absolut nicht. Es ist an keinerlei Bedingungen geknüpft.
Effektiv wird nur die Einkommenssteuer mit dem BGE verrechnet. 

Situation heute: 
Du bekommst H4 wenn du keine Einkünfte hast UND dich Bedingungen
unterwirfst (wie 10 Bewerbungen/Woche, zumutbare Arbeit etc)

Situation mit negativer Einkommensteuer
Du bekommst volles BGE, wenn du keine Einkünfte hast. Ende, keine
Bedingungen.

Mit entsprechendem Zuverdienst wird das erhaltene BGE dann geringer.
Das ist aber keine Bedingung, nur eine Verrechnung. Durch eine
geschickte Progression ist es auch nicht möglich, dass man durch mehr
bezahlte Arbeit weniger bekommt.

Die Verrechnung funktioniert wie folgt: Jemand der 2000 Euro
verdient, würde von diesem Geld Steuern zahlen. Die liegen Est + MWST
bei ca. 500 Euro. Sozialversicherungen mal aussen vor. Würde
derjenige nun 500 Euro BGE bekommen, könnten die 500 Euro einfach mit
dem BGE verrechnet werden. Er würde Steuern von 0 Euro zahlen. Die
Zahlen sind natürlich nur Beispiele.

Ein Beispiel für so eine Steuerprogressionsfunktion wäre:

Steuern = -BGE + 0,4 * Einkommen

Setze ich das BGE auf 500 Euro würde folgende Tabelle entstehen:

Brutto, Steuern, Netto
    0, -500,  500
  500, -300,  800
 1000, -100, 1100
 1500,  100, 1400
 2000,  300, 1700
 3000,  700, 2300
 4000, 1100, 2900
 6000, 1900, 4100
 8000, 2700, 5300
10000, 3500, 6500

Der Vorteil des Negative-Est ist einfach: Es ändert nur marginal das
vorhandene System. Arbeitsagentur wird aufgelöst, BGE wird per
Finanzamt ausgezahlt, ohne Mehraufwand. An den gewohnten Preisen, der
Produktion etc. würde sich nichts ändern.

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