Nicht die Leistungsberechtigten nach SGB II sind hier der bewertete Mittelpunkt, sondern einzig allein die Beschäftigten der Jobcenter. Das gesamte Gros der Exekutive und Judikative haben inzwischen die Erwerbslosen aus ihren Augen verloren. Somit wird jetzt sogar gerichtsfest bewiesen, dass die Jobcenter nicht als Dienstleister zu verstehen sind, sondern als ein Verwaltungsapparat, in dem Abläufe nach operativen Gesichtspunkten bewertet werden.
Was ist schon ein "Kunde"?