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  • Udo Helms

mehr als 1000 Beiträge seit 20.12.2005

HartzIV-Empfänger zu sanktionieren, ...

bedeutet für die Betroffenen, dass sie noch unter das schon sehr bescheiden bemessenen Existenzminimum fallen. Folgerichtig sind sie mit der Verhängung von Sanktionen nicht mehr in der Lage, ihr Leben in annähernd menschlichem Umfang zu gestalten.

Wenn dem so ist, dann ist der Artikel 1 der Verfassung für diese Menschen Makulatur. Nur mal zur Erinnerung:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Wie die geltende Rechtslage beim ALGII mit diesem Artikel 1 GG vereinbar ist, erschließt sich mir nicht! Und dass unser Bundesverfassungsgericht die HartzIV-Gesetze noch nicht kassiert hat, zeigt doch, wie sehr es auch "unabhängigen" höchsten Richtern an Empathie und "Verfassungsrechtsbewußtsein" fehlt. Oder ist es vielleicht so, dass auch Verfassungsrichter eben nur zu den mehr oder weniger sozial-darwinistischen Eliten gehören, den ein Drittel des Volkes am A.... vorbei gehen?

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