Ansicht umschalten
Avatar von Probontius
  • Probontius

758 Beiträge seit 02.02.2015

Nun spinnen sie total, fordern Beuge- und Erzwingungshaft

Damals:
Heinrich Himmler in einem Schnellbrief-Erlass am 1.6.1938

"'Erwerbsfaehige, die angebotene Arbeitsplaetze zweimal ohne berechtigte Gruende abgelehnt oder die Arbeit zwar aufgenommen, aber ohne stichhaltigen Grund wieder aufgegeben haben, sind der Gestapo zu melden.
(...) Diese Menschen sind in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen. Vor allem sind hier zu beruecksichtigen:
Landstreicher, Bettler, Asoziale, Zigeuner und nach Zigeunerart herumstreunende Personen (...), die gezeigt haben, dass sie sich in die Ordnung der Volksgemeinschaft nicht einfuegen wollen.''

https://www.freitag.de/autoren/paul-duroy/arbeitsscheu-agentur

Heute

Wer die Verwarn- oder Bußgelder nicht zahle, müsse im äußersten Fall mit Erzwingungshaft rechnen. Dies solle vor allem bei den Hartz-Empfängern angewandt werden, die ihre „Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck gebracht“ hätten, zitierte Bild aus der Behördenanweisung.

http://www.taz.de/Hoehere-Strafen-fuer-Hartz-IV-Empfaenger/!5350646/

Bewerten
- +
Ansicht umschalten