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Avatar von ozzobuko
  • ozzobuko

319 Beiträge seit 10.10.2012

Re: Interaktionen mit dem JobCenter immer schriftlich, nie mündlich

Nur das der "Eingangsbestätigungsstempel" mittlerweile keine Anwendung mehr finden darf.
Wenn die Jobcenter- Mitarbeiter dies trotzdem tun, handeln Sie gegen eine Dienstanweisung.

Grundsätzlich hast du mit deiner Vorgehensweise natürlich recht.
Leider haben die Jobcenter aber den "Bescheid- Spam" für sich entdeckt, wenn nicht sogar erfunden. Da fällt es sogar aufgeräumten und gut gebildeten Bürgern schwer diese zu verstehen und in ihrer Wirkung zu begreifen.
Die Leistungsberechnung z.B. entspricht zumindest nicht den kaufmännischen Regeln.
Eigentlich sollte man sich bei Unklarheiten an den Verursacher wenden, um Klärung zu erreichen.
Oh das geht nicht? HöHöHö, ein Schelm der Arges hierbei denkt.
Es ist gut wenn man eine kompetente Beratungsstelle kennt, aber davon gibt es ja auch nicht so viele. Und die in kirchlicher Trägerschaft haben ja auch ein Eigeninteresse.

Im Worst Case suizidiert sich eben der "Schmarotzer", ein Fall weniger. Darüber wird aber auch keine Statistik geführt.

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