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Re: Interaktionen mit dem JobCenter immer schriftlich, nie mündlich

ozzobuko schrieb am 22.10.2016 13:12:

Nur das der "Eingangsbestätigungsstempel" mittlerweile keine Anwendung mehr finden darf.
Wenn die Jobcenter- Mitarbeiter dies trotzdem tun, handeln Sie gegen eine Dienstanweisung.

Quatsch. Der Eingangsstempel reicht dir als Bestätigung. Soll das JobCenter im Zweifel beweisen, kein oder ein anderes Dokument erhalten zu haben als das, von dem du die Kopie mit Stempel hast.

Es ist gut wenn man eine kompetente Beratungsstelle kennt, aber davon gibt es ja auch nicht so viele. Und die in kirchlicher Trägerschaft haben ja auch ein Eigeninteresse.

Ob die Sozialberatung von der Caritas oder einem unabhängigen Verein getragen wird, ist in Sachfragen ja ziemlich schnurz. Hauptsache, die Berater sind ausgebildet und kompetent. Und irgendwie bezahlt werden müssen sie so oder so.

Auch muss man mal feststellen, dass das JobCenter diese Art von Beratung einfach nicht leistet, und wenn doch, dann nicht immer neutral.

Im Worst Case suizidiert sich eben der "Schmarotzer", ein Fall weniger. Darüber wird aber auch keine Statistik geführt.

Doch, die Statistik für das erste Halbjahr 2016 liegt mir hier gerade vor: 383 ALG II-Empfänger sind suizidal verstorben (davon 122 Frauen), wovon immerhin 189 Verstorbene vorher noch Abschiedsbriefe hinterlassen haben. Diese werden gerade noch ausgewertet.

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