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Avatar von alterpinguin
  • alterpinguin

mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2002

GG§1: Statistik legt die Lebenserwartung fest.

GG§1: Statistik legt die Lebenserwartung fest.
GG§2: Bürger, die die statistische Lebenserwartung überschreiten,
werden zur Einhaltung der Statistik die Bürgerrechte entzogen.
...
ich glaube im GG stand mal was von Menschenwürde, etc. ... muß ein
Pirat geklaut haben .. 
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