Ragnar 40k schrieb am 30. September 2007 14:59
> Tja, meiner Meinung nach war das Gutachten von Heinrich Wilmer zu
> 100% ein "Gefälligkeitsgutachten" - und zwar für die
> Ausländerbehörde.
>
> Da wird jemand mehrere Wochen von einer Klinik betreut und dann wird
> ratz-fatz ohne jegliche Rücksprache (vermutlicherweise nach nur einer
> kurzen Sitzung) von jemand anderem entschieden, dass das ein
> "Simulant" ist.
Gefälligkeitsgutachten gibt es leider öfters als man glaubt. Selbst
die Krankenkassen zahlen die Gutachter des medizinischen Dienstes.
Und der Gutachter schreibt auch sehr häufig ein Gutachten, welches
seinem Geld- und Auftraggeber gut gefällt. Auch wenn der Gutachter
gesetzlich verpflichtet ist ein neutrales Gutachten zu erstellen.
Doch wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Viele Menschen denken, daß zu einem Gutachten auch eine Konsultation
zwischen Gutachter und Begutachtetem gehört. Ist aber nicht so. Laut
Gesetzgeber reicht für das Erstellen eines Gutachtens voll und ganz
die vorhandenen ärztlichen Unterlagen. Dies hat der Gesetzgeber
deswegen eingeführt, damit evtl. vermeidbare Kosten erspart bleiben.
Leider führt diese Praxis zu teilweise hanebücheneren Stilblüten. So
wie auch in diesem Falle.
> Tja, meiner Meinung nach war das Gutachten von Heinrich Wilmer zu
> 100% ein "Gefälligkeitsgutachten" - und zwar für die
> Ausländerbehörde.
>
> Da wird jemand mehrere Wochen von einer Klinik betreut und dann wird
> ratz-fatz ohne jegliche Rücksprache (vermutlicherweise nach nur einer
> kurzen Sitzung) von jemand anderem entschieden, dass das ein
> "Simulant" ist.
Gefälligkeitsgutachten gibt es leider öfters als man glaubt. Selbst
die Krankenkassen zahlen die Gutachter des medizinischen Dienstes.
Und der Gutachter schreibt auch sehr häufig ein Gutachten, welches
seinem Geld- und Auftraggeber gut gefällt. Auch wenn der Gutachter
gesetzlich verpflichtet ist ein neutrales Gutachten zu erstellen.
Doch wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Viele Menschen denken, daß zu einem Gutachten auch eine Konsultation
zwischen Gutachter und Begutachtetem gehört. Ist aber nicht so. Laut
Gesetzgeber reicht für das Erstellen eines Gutachtens voll und ganz
die vorhandenen ärztlichen Unterlagen. Dies hat der Gesetzgeber
deswegen eingeführt, damit evtl. vermeidbare Kosten erspart bleiben.
Leider führt diese Praxis zu teilweise hanebücheneren Stilblüten. So
wie auch in diesem Falle.