Weserpirat schrieb am 30. September 2007 15:25
> Zu unserer Freiheit
Was laberst du denn hier von Freiheit, der Mann wurde gegen seinen
Willen in eine Zelle eingesperrt, das ist der entscheidende
Unterschied, man kann auch zuhause aus lauter Frust mit dem Zündeln
anfangen, allerdings besteht dabei immer noch die Möglichkeit einen
brennenden Raum zu verlassen sobald es anfängt "brenzlig" zu werden,
in der Zelle ist das unmöglich.
Wer andere Menschen einsperrt ist auch zu 100% für deren Sicherheit
und Unversehrtheit verantwortlich, ohne wenn und aber! Es sei denn
"Verbrennenlassen" gehört neuderdings zu den Strafmaßnahmen, die in
Untersuchungs und Abschiebehaft angewendet werden dürfen.
Außerdem ist es oberpeinlich, bereits nach dem ersten Vorfall dieser
Art gehört in jede Zelle ein Brandmelder, (auf den auch jemand
reagiert), und eine Sprinkleranlage.
> Zu unserer Freiheit
Was laberst du denn hier von Freiheit, der Mann wurde gegen seinen
Willen in eine Zelle eingesperrt, das ist der entscheidende
Unterschied, man kann auch zuhause aus lauter Frust mit dem Zündeln
anfangen, allerdings besteht dabei immer noch die Möglichkeit einen
brennenden Raum zu verlassen sobald es anfängt "brenzlig" zu werden,
in der Zelle ist das unmöglich.
Wer andere Menschen einsperrt ist auch zu 100% für deren Sicherheit
und Unversehrtheit verantwortlich, ohne wenn und aber! Es sei denn
"Verbrennenlassen" gehört neuderdings zu den Strafmaßnahmen, die in
Untersuchungs und Abschiebehaft angewendet werden dürfen.
Außerdem ist es oberpeinlich, bereits nach dem ersten Vorfall dieser
Art gehört in jede Zelle ein Brandmelder, (auf den auch jemand
reagiert), und eine Sprinkleranlage.