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Avatar von wolfdieter
  • wolfdieter

mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2005

Brötchenkauf

Nun wird ein Vertragsabschluss durch eine Unterschrift und nicht durch einen Handschlag gültig.

Doch. Etwa ein Brötchenkauf ist ein vollgültiger Vertrag ohne Schriftform. (Handschlag ist nicht Pflicht aber gute Sitte.)

… wegen eines verweigerten Handschlags …

Nein: wegen der kategorischen Weigerung, der Dame die Hand zu reichen. Kann er bei sich zu Hause machen, nicht bei uns.

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