Nun wird ein Vertragsabschluss durch eine Unterschrift und nicht durch einen Handschlag gültig.
Doch. Etwa ein Brötchenkauf ist ein vollgültiger Vertrag ohne Schriftform. (Handschlag ist nicht Pflicht aber gute Sitte.)
… wegen eines verweigerten Handschlags …
Nein: wegen der kategorischen Weigerung, der Dame die Hand zu reichen. Kann er bei sich zu Hause machen, nicht bei uns.