Ansicht umschalten
Avatar von Ronald Kretzschmar
  • Ronald Kretzschmar

2 Beiträge seit 23.10.2020

Die Hand...

... gehörte nicht einer Frau, sondern einem Amtsträger (m/w/d - völlig egal) der verfassungsmäßigen Ordnung.

Es ist jedem unbenommen, im Alltag Hände zu schütteln oder es zu lassen. Man wird dann für unhöflich, erkältet, sonderbar, religiös oder sonstwas gehalten. Völlig egal. Persönliche Freiheit, muß auch nicht begründet werden.

Das Ritual der Einbürgerung jedoch sieht offenbar u.a. vor, daß Neubürger und verfassungsmäßige Ordnung (in Person des Amtsrägers m/w/d) ihre Verbindung per Handschlag besiegeln. Wer hier Religion höher stellt als den Bund mit der Verfassung - leider durchgefallen. Die Teilnahme am Ritual ist freiwillig, aber eben Voraussetzung für die Einbürgerung.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten