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  • Frank_Stone

351 Beiträge seit 04.04.2019

Es gibt Dinge. über denen man stehen sollte

Bei der geplanten Aushändigung der Einbürgerungsurkunde weigerte der Kläger sich 2015, der zuständigen Sachbearbeiterin des Landratsamts zur Begrüßung die Hand zu geben

Wer diskriminiert da wen?

Eine Einbürgerungsurkunde sollte einen Handschlag schon wert sein, ihn zu verweigern weil das Gegenüber eine Frau ist, ist in meinen Augen ein für einen deutschen Staatsbürger unwürdiges Verhalten.

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