Bei der geplanten Aushändigung der Einbürgerungsurkunde weigerte der Kläger sich 2015, der zuständigen Sachbearbeiterin des Landratsamts zur Begrüßung die Hand zu geben
Wer diskriminiert da wen?
Eine Einbürgerungsurkunde sollte einen Handschlag schon wert sein, ihn zu verweigern weil das Gegenüber eine Frau ist, ist in meinen Augen ein für einen deutschen Staatsbürger unwürdiges Verhalten.